Lohn- und Finanzbuchhaltung Bildhäuser

 

Unser Leistungsangebot

Wir bieten gem. § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) insbesondere die folgenden Leistungen an:

Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle; monatlich, quartalsweise oder jährlich

Lohnbuchhaltung; incl. Lohnsteueranmeldungen und Meldung zur Sozialversicherung

Betriebswirtschaftliche Beratung; quartalsweise Auswertungen oder Jahresprognosen

Vorbereitung Jahresabschlüsse, Summen- und Saldenliste

Vorbereitung von Steuererklärungen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc.

Unternehmensberatung

Wir arbeiten in einem Netzwerk mit Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen, diese müssen dann die Jahresabschlüsse, Steuerklärungen und Steuerberatung abschließen.

Falls Sie Ihr Anliegen hier nicht wiederfinden, fragen Sie uns doch einfach persönlich. Bisher haben wir für unsere Mandanten immer eine optimale Lösung gefunden!